Rahmenbedingungen


Praxis-Raum


Rahmenbedingungen der Therapiekontakte

  • Alle Inhalte der psychotherapeutischen Sitzungen unterliegen meinerseits der absoluten Schweigepflicht (§15 Psychotherapiegesetz).
  • Die Dauer eine Sitzung beträgt 50 Minuten vom vereinbarten Termin an gerechnet.
  • Psychotherapie ist ein Prozess, der eine fortlaufende Entwicklung darstellt - In der Regel findet eine Sitzung pro Woche statt - Die Sitzungsintervalle können aber bei Bedarf individuell angepasst werden.
  • Das Sitzungshonorar beträgt 95 Euro. Falls dies Ihre finanziellen Möglichkeiten übersteigt, versuche ich Ihnen (bei vorhandenen Kapazitäten) entgegenzukommen.
  • Eine Abrechnung mit der Kassa ist möglich. Der Therapiekostenzuschuss variiert, je nachdem wo Sie versichert sind. Bei der Gesundheitskasse beträgt er 28 Euro, bei der BVA 40 Euro.
  • Das Honorar zahlen Sie nach der Sitzung oder gesammelt am Ende des Monats per Überweisung.
  • Sollten Sie einen Sitzungstermin nicht einhalten können, beträgt die Absagefrist 24 Std, bei Nichteinhaltung muss ich Ihnen das Honorar in Rechnung stellen.