Alle Inhalte der psychotherapeutischen Sitzungen unterliegen meinerseits der absoluten Schweigepflicht (§15 Psychotherapiegesetz).
Die Dauer eine Sitzung beträgt 50 Minuten vom vereinbarten Termin an gerechnet.
Psychotherapie ist ein Prozess, der eine fortlaufende Entwicklung darstellt - In der Regel findet eine Sitzung pro Woche statt - Die Sitzungsintervalle
können aber bei Bedarf individuell angepasst werden.
Das Sitzungshonorar beträgt 95 Euro. Falls dies Ihre finanziellen Möglichkeiten übersteigt, versuche ich Ihnen (bei vorhandenen Kapazitäten)
entgegenzukommen.
Eine Abrechnung mit der Kassa ist möglich. Der Therapiekostenzuschuss variiert, je nachdem wo Sie versichert sind. Bei der Gesundheitskasse beträgt er 28 Euro,
bei der BVA 40 Euro.
Das Honorar zahlen Sie nach der Sitzung oder gesammelt am Ende des Monats per Überweisung.
Sollten Sie einen Sitzungstermin nicht einhalten können, beträgt die Absagefrist 24 Std, bei Nichteinhaltung muss ich Ihnen das Honorar in Rechnung
stellen.