Rahmenbedingungen


Praxis-Raum


Rahmenbedingungen der Therapiekontakte

  • Alle Inhalte der psychotherapeutischen Sitzungen unterliegen meinerseits der absoluten Schweigepflicht (§15 Psychotherapiegesetz).
  • Die Dauer einer Sitzung beträgt 50 Minuten vom vereinbarten Termin an gerechnet.
  • Psychotherapie ist ein Prozess, der eine fortlaufende Entwicklung darstellt - In der Regel findet eine Sitzung pro Woche statt - Die Sitzungsintervalle können aber bei Bedarf individuell angepasst werden.
  • Das Sitzungshonorar beträgt 100 Euro.
  • Eine Abrechnung mit der Krankenkasse ist möglich. Der Therapiekostenzuschuss variiert, je nachdem wo Sie versichert sind. Bei der Gesundheitskasse werden 33,70 Euro erstattet, bei der BVA 46,60 Euro.
  • Das Honorar bezahlen Sie nach der Sitzung oder gesammelt am Ende des Monats per Überweisung.
  • Sollten Sie einen Sitzungstermin nicht einhalten können, beträgt die Absagefrist 24 Std, bei Nichteinhaltung muss ich das Honorar in Rechnung stellen.