Alle Inhalte der psychotherapeutischen Sitzungen unterliegen meinerseits der absoluten Schweigepflicht (§15 Psychotherapiegesetz).
Die Dauer einer Sitzung beträgt 50 Minuten vom vereinbarten Termin an gerechnet.
Psychotherapie ist ein Prozess, der eine fortlaufende Entwicklung darstellt - In der Regel findet eine Sitzung pro Woche statt - Die
Sitzungsintervalle können aber bei Bedarf individuell angepasst werden.
Das Sitzungshonorarbeträgt 100 Euro.
Eine Abrechnung mit der Krankenkasse ist möglich. Der Therapiekostenzuschuss variiert, je nachdem wo Sie versichert sind. Bei der Gesundheitskasse werden
33,70 Euro erstattet, bei der BVA 46,60 Euro.
Das Honorar bezahlen Sie nach der Sitzung oder gesammelt am Ende des Monats per Überweisung.
Sollten Sie einen Sitzungstermin nicht einhalten können, beträgt die Absagefrist 24 Std, bei Nichteinhaltung muss ich das Honorar in Rechnung
stellen.